Nordenham/Blexen. Am späten Freitagabend, dem 10. Oktober 2025, gegen 23:00 Uhr, ereignete sich im Kreuzungsbereich B 212 / Lange Straße in Nordenham-Blexen ein Verkehrsunfall mit Sachschaden. Die Unfallaufnahme förderte zudem einen schwerwiegenden Verstoß eines Beteiligten zutage.

Der Unfall geschah, als eine 17-jährige Nordenhamerin, die im Rahmen des begleiteten Fahrens unterwegs war, von der B 212 kommend (aus Richtung des Fähranlegers) nach links in die Lange Straße abbog. Dabei übersah sie den Gegenverkehr und stieß mit dem Pkw eines 44-jährigen Nordenhamers zusammen.

An beiden beteiligten Fahrzeugen entstand Sachschaden.

🚔 Strafverfahren gegen den Unfallgegner

Im Verlauf der polizeilichen Unfallaufnahme stellten die Beamten fest, dass der 44-jährige Unfallgegner nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war.

Die Konsequenzen sind nun unterschiedlich:

  • Die 17-jährige Fahrerin erwartet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des verursachten Unfalls.
  • Gegen den 44-jährigen Nordenhamer wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.