Nordenham/Blexen. Am späten Freitagabend, dem 10. Oktober 2025, gegen 23:00 Uhr, ereignete sich im Kreuzungsbereich B 212 / Lange Straße in Nordenham-Blexen ein Verkehrsunfall mit Sachschaden. Die Unfallaufnahme förderte zudem einen schwerwiegenden Verstoß eines Beteiligten zutage.
Der Unfall geschah, als eine 17-jährige Nordenhamerin, die im Rahmen des begleiteten Fahrens unterwegs war, von der B 212 kommend (aus Richtung des Fähranlegers) nach links in die Lange Straße abbog. Dabei übersah sie den Gegenverkehr und stieß mit dem Pkw eines 44-jährigen Nordenhamers zusammen.
An beiden beteiligten Fahrzeugen entstand Sachschaden.
🚔 Strafverfahren gegen den Unfallgegner
Im Verlauf der polizeilichen Unfallaufnahme stellten die Beamten fest, dass der 44-jährige Unfallgegner nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war.
Die Konsequenzen sind nun unterschiedlich:
- Die 17-jährige Fahrerin erwartet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des verursachten Unfalls.
- Gegen den 44-jährigen Nordenhamer wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.