Wer auf dem Lambertimarkt zum Beispiel einen Musikbeitrag beisteuern möchte, kann sich nun anmelden. (Imagefoto: Jesco von Moorhausen/KI)

Oldenburg. Der Oldenburger Lamberti-Markt, der in diesem Jahr vom 25. November bis zum 22. Dezember 2025 stattfindet, lädt auch in diesem Jahr wieder Gruppen, Chöre und Einzelinterpreten ein, das weihnachtliche Rahmenprogramm aktiv mitzugestalten.

Die Stadt Oldenburg sucht für die gesamte Dauer des traditionellen Weihnachtsmarktes Künstler, die mit ihrem Programm für die passende festliche Stimmung sorgen möchten.

📍 Auftrittsorte und Atmosphäre

Die Auftritte finden an zwei stimmungsvollen Orten statt:

  • Für Einzelinterpreten sowie kleinere Ensembles und Chöre wird eine Bühne auf dem Schlossplatz aufgebaut.
  • Größere Gruppen und Chöre können sich unter der Schlosswache präsentieren.

Die Kulisse des Schlossplatzes, umgeben von über 100 festlich geschmückten Ständen, soll für eine ansprechende vorweihnachtliche Atmosphäre sorgen.

📝 So bewerben Sie sich

Interessierte Gruppen und Einzelkünstler können ihre Bewerbung bis zum 16. November 2025 bei der Stadt Oldenburg einreichen.

Die Bewerbung muss folgende Angaben enthalten:

  • Größe der Gruppe
  • Strombedarf
  • Terminwünsche
  • Geplantes Programm sowie dessen Länge

Die Marktverwaltung entscheidet über die Zulassung zum Rahmenprogramm und wird die Beiträge sammeln, um einen Gesamtplan für die Marktzeit zu erstellen.

  • Adresse: Stadt Oldenburg, Marktverwaltung, Pferdemarkt 14, 26121 Oldenburg
  • E-Mail: marktverwaltung@stadt-oldenburg.de
  • Rückfragen: Kevin Fegter, Telefon 0441 235-2266

🚫 Wichtiger Hinweis zur Musik (GEMA)

Die Stadt Oldenburg weist darauf hin, dass aufgrund eines bestehenden Tarifvertrages mit der GEMA nur gemafreie Musik gespielt werden darf. Dies betrifft in der Regel traditionelles weihnachtliches Liedgut, dessen Urheber seit mehr als 70 Jahren verstorben sind. Dazu zählen beliebte Weihnachtsklassiker wie „O du fröhliche“, „O Tannenbaum“ und „Jingle Bells“.

Wichtig: Eine Gage bzw. Aufwandsentschädigung kann seitens der Stadt nicht gewährt werden.