Nordenham. Ein riskantes und verbotenes Wendemanöver hat am Donnerstag, dem 16. Oktober 2025, gegen 09:10 Uhr, zu einem schweren Verkehrsunfall auf der B 212 bei Nordenham geführt. Obwohl glücklicherweise niemand verletzt wurde, entstand erheblicher Sachschaden.
Der Unfall ereignete sich, als ein 75-jähriger Mann aus Geestland mit seinem Mercedes zunächst auf den Ausfädelungsstreifen in Richtung Wesertunnel wechselte. Dort stoppte er jedoch und leitete anschließend ein Wendemanöver über die gesamte Fahrbahn ein, um auf die Richtungsfahrbahn Nordenham zurückzugelangen.
Ein 66-jähriger Mann aus Elsfleth, der mit einem VW auf dieser Richtungsfahrbahn unterwegs war, konnte den Zusammenstoß trotz einer eingeleiteten Gefahrenbremsung nicht mehr verhindern. Der VW kollidierte frontal mit der rechten Fahrzeugseite des Mercedes.
⚖️ Verfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet
Der Sachschaden an den beiden Fahrzeugen wird auf etwa 11.000 Euro geschätzt.
Wegen des hochgefährlichen Fahrmanövers wurde gegen den 75-jährigen Verursacher ein Verfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg ordnete ein Richter die sofortige Beschlagnahme des Führerscheins des Mannes an.