Die Oldenburger haben Grund zum Feiern, da die Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen wegfällt. (Imagefoto: Jesco von Moorhausen/KI)
Oldenburg. Die Club- und Kulturszene in Oldenburg kann aufatmen: Der Rat der Stadt Oldenburg hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen, künftig auf die Erhebung der Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen zu verzichten.
Die bestehende Vergnügungssteuersatzung soll zum 1. Januar 2026 entsprechend geändert werden, indem der Begriff „Tanzveranstaltungen“ aus der Liste der steuerpflichtigen „Vergnügungen gewerblicher Art“ gestrichen wird. Die formale Satzungsänderung ist für den 27. Oktober vorgesehen.
📈 Stärkung der kulturellen Vielfalt
Mit dem Beschluss folgt Oldenburg dem Beispiel anderer niedersächsischer Städte wie Osnabrück, Braunschweig und Wolfsburg. Die Stadtverwaltung stuft die bisherige Besteuerung nicht mehr als zeitgemäß ein, da der ordnungspolitische Lenkungszweck nicht mehr gegeben sei.
Der Verzicht auf die Steuer soll mehrere positive Effekte haben:
- Stärkung der Szene: Die Maßnahme verbessert die Rahmenbedingungen für Clubs, Veranstalter und Kulturschaffende und stärkt die kulturelle Vielfalt sowie die Attraktivität des städtischen Nachtlebens.
- Bessere Abgrenzung: Es entfallen künftig die Schwierigkeiten bei der Abgrenzung von Tanzveranstaltungen zu Konzerten, Aufführungen und anderen Kulturveranstaltungen.
Die Stadt Oldenburg muss aufgrund dieser Änderung mit jährlichen Mindereinnahmen von rund 35.000 Euro rechnen. Bisher unterlagen in Oldenburg unter anderem auch Geldspielgeräte, Filmvorführungen und Catcher-Veranstaltungen der Vergnügungssteuer.