Berne. Nach dem tödlichen Vorfall in Berne am Samstag, 31. Mai 2025, bei dem eine 30-jährige Frau auf ihren 32-jährigen Ehemann einstach und dieser noch vor Ort seinen Stichverletzungen erlag (wir berichteten), hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg die Ermittlungen in enger Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg-Land / Wesermarsch übernommen.
Die bisherige Auswertung der sichergestellten Beweismittel führte dazu, dass der ursprünglich angenommene dringende Tatverdacht für ein vorsätzlich begangenes rechtswidriges Tötungsdelikt entfallen ist. Da ein dringender Tatverdacht eine gesetzliche Voraussetzung für die Untersuchungshaft ist, hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg die Aufhebung des Haftbefehls beantragt. Nach der entsprechenden Entscheidung des Amtsgerichts Oldenburg wurde die Beschuldigte aus der Haft entlassen.
Die Ermittlungen in dem Fall dauern unabhängig von der Aufhebung des Haftbefehls an.