In Oldenburg soll durch die neue Satzung der Baumbestand mehr geschützt werden. (Imagefoto: Jesco von Moorhausen/KI)
Oldenburg. Die Stadt Oldenburg verstärkt ihren Einsatz für den Erhalt des lokalen Baumbestandes. Am Samstag, den 19. Juli, tritt die neue Baumschutzsatzung in Kraft, die vom Rat bereits am 30. Juni mehrheitlich beschlossen wurde.
Die neue Satzung nimmt alle Laubbäume, Eiben, Lärchen und Kiefern unter Schutz, die einen Stammumfang von mindestens 100 Zentimetern in einem Meter Höhe aufweisen. Auch mehrstämmige Bäume fallen unter den Schutz, sofern ihre Stämme zusammen mindestens 100 Zentimeter Umfang haben und mindestens ein Stamm 30 Zentimeter misst. Diese Bäume erfüllen aufgrund ihres Alters und ihrer Größe eine besondere ökologische Funktion und sind nun gesetzlich geschützt. Ausgenommen von der Regelung sind Obstbäume, mit Ausnahme von Walnuss, Esskastanie und Baumhasel.
Fällungen und starke Schnitte nur noch mit Genehmigung
Ab dem 19. Juli sind das Fällen oder starke Zurückschneiden dieser geschützten Bäume nur noch mit einer Genehmigung der Stadtverwaltung erlaubt. Durch diese Genehmigungspflicht soll sichergestellt werden, dass private, wirtschaftliche oder bauliche Interessen sorgfältig gegen das öffentliche Interesse am Baumerhalt abgewogen werden. Die Satzung ist ein zentraler Bestandteil der ebenfalls am 30. Juni vom Rat verabschiedeten Baumerhalt- und Entwicklungsstrategie der Stadt.
Ausnahmen und Kompensationspflichten
Die Satzung sieht bestimmte Ausnahmen vor. Unaufschiebbare Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, beispielsweise bei akuter Standsicherheitsgefährdung, sind weiterhin zulässig und können kurzfristig erfolgen. Auch sachgerecht ausgeführte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen fallen nicht unter die Verbote. Des Weiteren können Ausnahmen oder Befreiungen erteilt werden, wenn eine zulässige Grundstücksnutzung sonst nur unter unzumutbaren Bedingungen oder gar nicht möglich wäre.
Wird eine Ausnahme oder Befreiung für die Beseitigung eines geschützten Baumes erteilt, sind Antragstellende grundsätzlich zur Ersatzpflanzung verpflichtet. Der Umfang dieser Ersatzpflanzung ist in der Satzung detailliert beschrieben. Ist eine Ersatzpflanzung nicht möglich, müssen Bürgerinnen und Bürger eine Ausgleichszahlung in Höhe von 1.500 Euro je Ersatzbaum entrichten. Diese Gelder sind zweckgebunden und werden für die Pflanzung von Bäumen oder die Verbesserung von Baumstandorten innerhalb des Stadtgebietes verwendet. Bestehende Baurechte werden durch das neue Regelwerk nicht eingeschränkt.
Transparenz und Information für Bürger
Die neue Satzung schafft Rechtssicherheit, Transparenz, Verbindlichkeit und gewährleistet eine Gleichbehandlung für alle Beteiligten. Neben umfassenden Unterstützungs- und Beratungsangeboten für Bürgerinnen und Bürger, die ein wesentlicher Bestandteil der Baumerhalt- und Entwicklungsstrategie sind, bietet sie einen klaren rechtlichen Rahmen für den Baumschutz.
Antragsformulare und detaillierte Informationen zur Satzung sind im städtischen Serviceportal unter serviceportal.oldenburg.de/baumschutzsatzung zu finden. Die Online-Beantragung ist ab dem 19. Juli möglich. Weitere Informationen zur Baumerhalt- und Entwicklungsstrategie stehen online unter www.oldenburg.de/baumschutz bereit. Ergänzend beantwortet die Untere Naturschutzbehörde montags bis freitags zwischen 8 und 12 Uhr unter der Telefonnummer 0441 235-2777 gerne Fragen rund um das Thema Bäume und Baumschutz.