Oldenburg. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einem Urteil vom Dezember 2024 über einen Fall entschieden, in dem es um die Frage ging, ob ein Ehepaar aus dem Landkreis Oldenburg sich tatsächlich um einen älteren Mann kümmern wollte oder es auf dessen Vermögen abgesehen hatte.

Der Fall begann Ende 2019, als der ältere Herr bei dem Ehepaar einzog. Er ging davon aus, dass er gegen eine monatliche Zahlung von 1.000 Euro gepflegt würde und glaubte, über kein großes Vermögen zu verfügen. Tatsächlich befanden sich zu diesem Zeitpunkt über 500.000 Euro auf seinem Konto.

In der Folge eröffneten der Mann und der Ehemann ein Gemeinschaftskonto, auf das der Großteil des Geldes und auch die Rente des älteren Herrn umgebucht wurden. Zudem erteilte der Mann dem Ehepaar eine General- und Vorsorgevollmacht und setzte sie im April 2021 als Alleinerben ein.

Bereits 2019 hatte der Sohn des Mannes eine rechtliche Betreuung angeregt, da er befürchtete, sein Vater verliere den Überblick über seine Finanzen. Schließlich wurde gegen den Willen des älteren Herrn eine Kontrollbetreuung eingerichtet. Der Betreuer forderte vom Ehepaar Auskunft über die getätigten Transaktionen. Eine Klage auf Rechenschaft wurde vom Landgericht Oldenburg im Februar 2022 bestätigt.

Ein halbes Jahr nach einem Schlaganfall, den der ältere Herr im Mai 2021 erlitten hatte, wurde er mit Dekubituswunden und lebensbedrohlicher Mangelernährung ins Krankenhaus eingeliefert. Er verstarb im April 2022 in einem Pflegeheim. Auf dem gemeinsamen Konto waren zu diesem Zeitpunkt nur noch rund 10.000 Euro.

Nach dem Tod des Mannes sahen die Eheleute den Prozess als erledigt an, da sie sich durch das Testament als Erben sahen. Doch die Kinder des Verstorbenen fochten das Testament erfolgreich an: Das Nachlassgericht entschied, dass der ältere Herr bei der Erstellung des Testaments einem Irrtum über sein Vermögen und die Motive der Eheleute unterlag. Das Testament wurde für nichtig erklärt, und die Kinder erhielten als gesetzliche Erben den Erbschein.

Das Oberlandesgericht Oldenburg bestätigte daraufhin, dass die Eheleute trotz ihrer Berufung zur Rechenschaft verpflichtet sind, da die gesetzliche Vermutung für die Erben – in diesem Fall die Kinder – spricht. Das Ehepaar muss nun offenlegen, was mit dem verschwundenen Geld geschehen ist. Sollten sie nicht beweisen können, dass die Gelder für den älteren Herrn verwendet wurden, könnten sie zur Rückzahlung verpflichtet werden. Ein strafrechtliches Verfahren ist ebenfalls anhängig.