Region. Der Gesetzgeber hat Ende 2023 die Abschaffung von Kinderreisepässen ab dem 1. Januar 2024 beschlossen. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich noch bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig.
Empfehlung: Rechtzeitig Reisedokumente prüfen
Ab sofort können für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit nur noch der Personalausweis oder der biometrische Reisepass mit einer Gültigkeit von maximal sechs Jahren beantragt werden. Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Diese Dokumente werden anders als der Kinderreisepass nicht vor Ort in den Bürgerbüros, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt deshalb zwischen drei und sechs Wochen. Daher wird allen Eltern empfohlen, die Reisedokumente ihrer Kinder und natürlich auch ihre Reisedokumente in diesem Jahr noch rechtzeitiger vor Reiseantritt auf Gültigkeit zu überprüfen und frühzeitig neue Dokumente zu beantragen.
Worauf außerdem geachtet werden sollte
Einige Staaten fordern bei Einreise eine bestimmte Restgültigkeit (in der Regel drei bis sechs Monate) des Dokuments. Zu beachten ist auch, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb von sechs Jahren stark verändern kann. Ist das Kind auf dem Foto nicht mehr oder nicht einwandfrei zu erkennen, ist das Ausweisdokument auch vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes ungültig. In diesem Fall ist ein neuer Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.
Eine weitere wichtige Gesetzesänderung betrifft die Gebühr für Ausstellung von Reisepässen. Für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, hat sich zum ersten Januar 2024 die Gebühr von 60 auf 70 Euro erhöht.