(Imagefoto: Jesco von Moorhausen/KI)
Oldenburg. Ein 32-jähriger Mann, der 2022 in Oldenburg mit einer großen Menge Marihuana und einem synthetischen Rauschmittel erwischt wurde, muss sich erneut vor Gericht verantworten. Wegen einer Gesetzesänderung ist das ursprüngliche Urteil des Landgerichts aufgehoben worden.
Am 25. September 2025 wird die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Oldenburg die Strafe neu festlegen. Der Angeklagte war bereits am 10. Januar 2024 zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er 9.857,4 Gramm Marihuana und 5,87 Gramm des synthetischen Cannabinoids JWH-210 besessen hatte. Beide Drogenmengen waren bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt worden.
Auf eine Revision der Staatsanwaltschaft hin hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Strafmaß jedoch auf. Die Begründung: Zum Zeitpunkt des ersten Urteils war der Besitz von Cannabis noch uneingeschränkt strafbar. Seit dem 1. April 2024 gilt jedoch das neue Konsumcannabisgesetz (KCanG), das den Umgang mit Marihuana anders bewertet.
Der BGH entschied, dass das Landgericht die Tat nun nach dem neuen Gesetz beurteilen muss. Der ursprüngliche Schuldspruch wegen des Umgangs mit dem synthetischen Cannabinoid bleibt bestehen, aber die Strafe muss neu festgesetzt werden.
Die Richter in Oldenburg stehen nun vor der Aufgabe, die Strafe für den Angeklagten unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage neu zu verhandeln und zu bestimmen.