Oldenburg. Ein 34-jähriger Mann muss sich erneut vor dem Landgericht Oldenburg verantworten, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) das ursprüngliche Strafmaß in einem umfangreichen Fall von Urkundenfälschung aufgehoben hat.

Der Prozess wird am Montag, dem 14. Oktober 2025, um 9:30 Uhr vor der 4. Großen Strafkammer (Az.: 4 KLs 48/25) beginnen. Ein Fortsetzungstermin ist für den 16. Oktober 2025 angesetzt.

💉 Fälschung von 85 Impfausweisen

Der Angeklagte war bereits am 16. April 2024 von der 3. Großen Strafkammer verurteilt worden. Nach den damaligen Feststellungen hatte der Mann gegen Bezahlung in insgesamt 85 Fällen Impfausweise gefälscht. Er trug in die Dokumente – teils neu angelegt, teils von Kunden bereitgestellt – falsche Impfungen gegen das Coronavirus ein, die tatsächlich nie erfolgt waren.

Das ursprüngliche Urteil lautete auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung sowie eine Gesamtgeldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 25,00 €.

🔄 Neuverhandlung des Strafmaßes

Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin hat der Bundesgerichtshof die getroffenen Feststellungen zur Tat zwar aufrechterhalten, das Strafmaß (den Strafausspruch) jedoch aufgehoben. Das bedeutet: Die Schuld des Angeklagten wegen Urkundenfälschung in 85 Fällen ist weiterhin bestätigt, allerdings muss nun die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Oldenburg neu darüber befinden, welche Strafe angemessen ist.

Der Prozess dient somit ausschließlich der Neufestsetzung der Strafe.