Oldenburg. Grünes Licht für den Haushalt 2024: Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat den vom Rat der Stadt Oldenburg in der Sitzung am 18. Dezember 2023 verabschiedeten Haushaltsplan ohne Beanstandungen und Auflagen zur Kenntnis genommen. Die Aufsichtsbehörde bescheinigt der Stadt für 2024 „das Vorliegen der dauernden Leistungsfähigkeit“.
Überschussrücklage gleicht Defizite aus
Im Gesamtergebnis weist der Haushaltsplan 2024 einen Fehlbetrag in Höhe von 31,9 Millionen Euro aus. In den Jahren 2025 bis 2027 summiert sich das Defizit im Gesamtergebnis auf 105,4 Millionen Euro. Sowohl das diesjährige Minus als auch die für die Folgejahre zu erwartenden Fehlbeträge können durch die Überschussrücklage ausgeglichen werden, die sich laut der Schlussbilanz für 2022 auf rund 150,1 Millionen Euro belief. Die Rücklage wird sich durch die vom Rat bereits beschlossene Zuführung des Jahresergebnisses 2022 auf 164,7 Millionen Euro erhöhen. Erfreulich ist für die Kommunalaufsicht zudem, dass sich nach der Prognose für den Finanz- und Leistungsbericht zum 31. Dezember 2023 ein weiterer Überschuss ergeben wird.
Stadt baut Schulden ab
In der Haushaltssatzung 2024 wird für den Kernhaushalt erneut keine Kreditermächtigung festgesetzt. Dadurch ergibt sich – separat betrachtet – eine Entschuldung in Höhe von rund 2,9 Millionen Euro.
Die Kenntnisnahme des Innenministeriums bezieht sich auf den Kernhaushalt der Stadtverwaltung. Der Haushaltsplan 2024 der Klävemannstiftung und die Wirtschaftspläne 2024 des Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft und Hochbau sowie des Bäderbetriebs befinden sich derzeit noch in der Prüfung. Der Wirtschaftsplan für den Abfallwirtschaftsbetrieb und der Haushaltsplan der Vereinten Oldenburger Sozialstiftung enthielten keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen und wurden von der Aufsichtsbehörde ebenfalls ohne Beanstandungen zur Kenntnis genommen.
Haushalt tritt zum 6. März 2024 in Kraft
Die Haushaltssatzung der Kernverwaltung wird voraussichtlich am 23. Februar 2024 im Amtsblatt der Stadt Oldenburg veröffentlicht und dann am 6. März 2024 in Kraft treten.