Varel. „Beim Polizeikommissariat Varel werden mehr als 68 % der Fälle aufgeklärt. Die Gesamtzahl der registrierten Straftaten steigt im Vergleich zum Vorjahr dabei leicht an. Die Bürgerinnen und Bürger in Varel und der Friesischen Wehde können hier sicher leben!“, erklärt der Leiter des Polizeikommissariats, Erster Kriminalhauptkommissar Franz Polifke.
Allgemeines und Entwicklung der Gesamtkriminalität
Mit 2391 registrierten Straftaten im Jahr 2023 verzeichnet die PKS einen Anstieg von 112 Delikten im Vergleich zu 2022. „Dennoch befinden wir uns damit im 10-Jahres-Vergleich weiterhin auf einem niedrigen Niveau“, erklärt Franz Polifke.
Die Zunahme der festgestellten Straftaten bezieht sich sowohl auf das Stadtgebiet als auch auf den Bereich der Gemeinde Zetel. In Bockhorn sank die Zahl der registrierten Straftaten dagegen von 486 auf 423. Die Schwankungen der Fallzahlen sind mitunter vielschichtig, jedenfalls nicht singulär zu erklären. Relevante Faktoren, die maßgeblich sein können, sind zu finden im unterschiedlichen Anzeigeverhalten der Bürgerinnen und Bürger sowie aktueller Berichterstattungen um nur zwei Beispiele zu nennen.
Auswirkungen der Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Corona-Pandemie können indes nicht mehr valide festgestellt werden. Ferner muss vorangestellt werden, dass die Zählung der Straftaten in der PKS ein probates und anerkanntes Instrument zur Feststellung des Kriminalitätsgeschehens in einem Bereich ist, dennoch nicht vollständig sein und nicht alle Antworten geben kann.
So wird in der PKS lediglich das sogenannte Hellfeld abgebildet, also die Straftaten, die der Polizei auch bekannt geworden sind. Darüber hinaus existiert ein sogenanntes Dunkelfeld, also ein Bereich von möglichen Straftaten, die nicht angezeigt oder sonst bekannt werden. Kriminologen und Soziologen versuchen im Rahmen von sogenannten Dunkelfeldstudien weitere Hinweise zu erforschen, um das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung noch weiter zu erhöhen. Die PKS erteilt zudem keine genaue Aussage über die Qualität der einzelnen Taten.
Häufigkeitszahl und Aufklärungsquote
Die Häufigkeitszahl bildet die Kriminalitätsbelastung ab und ist damit ein Indikator für Sicherheit. Sie setzt die Anzahl der Straftaten in Relation zur Einwohnerzahl (Schlüssel zur Berechnung: Kriminalitätsbelastung pro 100.000 Einwohner).
Zwar ist die Häufigkeitszahl für den Bereich des Polizeikommissariats Varel im Verhältnis zum Vorjahr bedingt durch den Anstieg der nunmehr registrierten Straftaten ebenfalls angestiegen, liegt jedoch im 10-Jahres-Trend immer noch tief mit einem Quotienten von 5.236 (2022: 5.072). Zum Vergleich: In 2014 wies die PKS für das Kommissariat noch einen Wert von 6.584 auf.
Für 2023 können folgende Werte vergleichend dargestellt werden:
- Gesamte Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland: 8.092
- Stadt Wilhelmshaven: 12.111
- Bereich der gesamten Polizeidirektion Oldenburg: 5.541
- Land Niedersachsen (Durchschnitt der sechs Flächendirektionen): 6.796
„Die Aufklärungsquote für den Gesamtbereich des Polizeikommissariats Varel konnte im Vergleich zum Vorjahr von 65,82 % auf 68,42 % gesteigert werden. Dies stellt in einem 10-Jahres-Vergleich die bisher höchste Aufklärungsquote dar und verdeutlicht -auch in Bezug auf die leicht angestiegenen Fallzahlen- die gute und motivierte kriminalistische Polizeiarbeit aller Mitarbeitenden des Polizeikommissariats Varel sowie der Polizeistationen Bockhorn und Zetel“ hebt Polifke hervor.
Zum Vergleich:
- Aufklärungsquote auf Ebene des Landes Niedersachsen (Durchschnitt
der sechs Flächendirektionen): 62,51 % - Aufklärungsquote auf Ebene der Polizeidirektion Oldenburg: 63,29 %
- Aufklärungsquote auf Ebene der Polizeiinspektion
Wilhelmshaven/Friesland: 66,12 %
Betrachtung einzelner Deliktsbereiche
Diebstahlsdelikte
Die Zahl der Diebstahlsdelikte ist im Vergleich zum Vorjahr um 48 Fälle auf 685 gesunken. Die Aufklärungsquote konnte dagegen auf einen Wert von 39,42 % nicht unerheblich gesteigert werden, nämlich um über 5 %. „Da Diebstahlstaten im Vergleich zu vielen anderen Straftaten deutlich schwerer aufzuklären sind, weil häufig gut auswertbare Spurenlagen oder Hinweise sowie Zeugenaussagen nicht vorhanden sind, ist diese Steigerung der aufgeklärten Fälle schon beachtenswert“, gibt die Leiterin des Kriminal- und Ermittlungsdienstes, Andrea Papenroth, zu verstehen.
Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund der aktuellen und noch in der Abklärung befindlichen Aufklärung von schwerwiegenden Verbrechenstatbeständen wie dem Wohnungseinbruchsdiebstahl sowie Raubdelikten zum Nachteil älterer Menschen – die Medien berichtet unlängst.
Gesunken sind die Fallzahlen im Bereich der sog. einfachen Diebstähle (von 435 auf 395), der sog. schweren Diebstähle wie zum Beispiel Einbrüche (von 298 auf 290) und auch nicht unerheblich die der Fahrraddiebstähle (von 123 auf 92).
Eine Steigerung dagegen ist eingetreten hinsichtlich der Fallzahlen des Diebstahls aus Kraftfahrzeugen (von 39 auf 67) sowie im Bereich des Wohnungseinbruchs.
In 2022 zählte die PKS noch 36 solcher Taten, in 2023 waren es 53. 21 davon konnten aufgeklärt werden, was einer Aufklärungsquote von 39,62 % entspricht. Dies ist seit 10 Jahren der höchste Wert.
27 Fälle, also über die Hälfte dieser Taten, blieben im Versuchsstadium stecken.
Einbrüche in Wohnungen können für die Betroffenen sehr belastend, sogar traumatisierend wirken, da Täter in die unmittelbare Privatsphäre eindringen.
Richtiges Verhalten beim Verlassen der Wohnung, auch nur bei kurzer Abwesenheit, sowie ein technischer Einbruchsschutz können die Vollendung derartiger Verbrechenstatbestände verhindern und somit Leid abwenden.
Die kriminalpolizeiliche Beratung gibt dazu gerne und kostenlos nützliche Hinweise. Für das Polizeikommissariat Varel ist tagsüber der Präventionsbeauftragte Eugen Schnettler unter der Rufnummer 04451 942-0 oder -181 zu erreichen.
Vermögensdelikte
In der deliktischen Einordnung gehören zu den Vermögensdelikten insbesondere Betrugstaten. Hier hat es in 2023 einen Anstieg der Fallzahlen um 33, von 255 auf 288 gegeben. Die Aufklärungsquote konnte dabei mit 81,60 % auf dem Vorjahresniveau hochgehalten werden. Der Bereich des Betrugs ist nach wie vor überaus facettenreich. Die Täter und Tätergruppen gehen dabei mitunter besonders skrupellos und einfallsreich vor, um insbesondere ältere Menschen um ihr Geld sowie sonstige Wertsachen wie z.B. Schmucks zu bringen. Zu nennen sind hier z.B. die sogenannten Enkeltricks, Schockanrufe, falsche Polizeibeamte oder etwa die Masche mit den angeblich neuen Handys der Kinder oder sonstiger Verwandten, auf denen nun plötzlich der Zugang zum eigenen online-banking nicht mehr funktioniert.
Die auf diese Weise kontaktierten Personen lassen sich so mitunter leicht verleiten, ohne weitere Nachfragen zur Absicherung Geldbeträge an die vermeintlichen Kinder, Enkelkinder oder sonstige Verwandte zu überweisen.
„Jede von fremden Personen telefonisch mitgeteilte schlimme Nachricht oder Nachfrage zu Vermögenswerten zu Hause oder in einem Geldinstitut, oft auch verbunden mit deren Übergabe, weil Geld und Schmuck auf einer Bank nicht sicher seien, sollte immer zuerst mit Vertrauenspersonen aus dem eigenen Umfeld oder der „richtigen“ Polizei besprochen werden“, rät Franz Polifke.
Über richtiges Verhalten auch in solchen und ähnlichen Fällen informiert gerne die kriminalpolizeiliche Beratung, s. auch www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/
Rohheitsdelikte
Als Rohheitsdelikte bezeichnet die PKS insbesondere Körperverletzungen und gefährliche Körperverletzungen (das sind solche, die z.B. mit einem Werkzeug oder mit mehreren gemeinsam verübt werden), ebenso Raub-, Bedrohungs- und Nötigungsdelikte. Insgesamt stieg die Anzahl dieser Delikte im Vergleich zum Vorjahr um 61 Fälle auf 502 an.
Aufgeklärt wurden 94,82 % – erneut eine leichte Steigerung im Vergleich zum Vorjahr.
Während die Anzahl raubähnlicher Straftaten, also die Wegnahme von Diebesgut unter Anwendung oder Drohung mit Gewalt, annährend gleichgeblieben ist, gab es eine Steigerung der Fälle der sog. einfachen Körperverletzungen um 47 auf 342 sowie der gefährlichen Körperverletzungsdelikte um 7 auf 71.
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
In dieses Deliktsfeld fallen auch die Straftaten im Zusammenhang mit der Herstellung, Verbreitung sowie dem Erwerb und Besitz von kinder- und jugendpornografischen Inhalten.
Bisher haben sich die diesbezüglichen Fallzahlen in unserem Zuständigkeitsbereich mittelfristig als nahezu unverändert dargestellt. In 2023 dagegen ist erstmals eine Steigerung festzustellen gewesen, und zwar von 58 Fällen in 2022 auf 107 Fälle in 2023. Die Steigerung ist jedoch ausschließlich auf den Erwerb und Besitz von kinder- und jugendpornografischen Inhalten zurückzuführen. Die Aufklärungsquote in diesem Deliktsfeld konnte wiederum gesteigert werden auf über 98 %.
Mitursächlich für diese bundesweite Entwicklung der Hellfeldstatistik sind Veränderungen der Meldemechanismen zu Delikten im Zusammenhang mit Kinderpornografie. Seit mehreren Jahren werden dem National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) durch verschiedene Internetprovider Verdachtsmeldungen übermittelt, welche durch das Bundeskriminalamt (BKA) erstbearbeitet und anschließend in die Bundesländer abgegeben werden. Das BKA konstatiert einen weiterhin großen Einfluss der NCMEC-Verdachtsmeldungen auf die Entwicklung der Fall- und Tatverdächtigenzahlen. Darüber hinaus erscheinen Konsum pornografischen Materials, Sexting oder der Versand im Freundes- und Bekanntenkreis in Messenger-Gruppen aktuellen Studien zufolge auch unter jungen Menschen weit verbreitet zu sein.
Drogenkriminalität
Die Rauschgiftkriminalität ist im Bereich des Polizeikommissariats Varel, also im südlichen Landkreis Friesland, ausweislich der PKS 2023 erneut zurückgegangen – von 165 Fällen in 2022 auf 149 Fälle in 2023. „Wie auch im Vorjahr stellt dabei Cannabis, also Haschisch und Marihuana, die meist konsumierte und gehandelte Rauschdroge dar, deren Gefahren auch im Straßenverkehr vielfach unterschätzt werden –
dies auch vor dem Hintergrund einer zukünftigen Lockerung des Umgangs mit Cannabisprodukten“, erläutert der Kommissariatsleiter.
Anzumerken bleibt, dass es sich bei der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität um sogenannte Hol-Kriminalität handelt. Dieses Deliktsfeld wird zum weitaus größten Teil durch operative Maßnahmen der Polizei erhellt, Anzeigen aus der Bevölkerung bewegen sich hierbei – im Gegensatz zu Deliktsfeldern wie Diebstahl oder Körperverletzung- eher auf niedrigem Niveau. Ferner kann prognostiziert werden, dass im Deliktsfeld der Rauschgiftkriminalität ein ausgeprägtes Dunkelfeld vorhanden ist. Die Aufklärungsquote des sog. Hellfeldes in diesem Bereich befindet sich nach wie vor auf hohem Niveau – 92,62 %.
Sonstige Straftatbestände
Zu den sonstigen Straftaten gehören z.B. Sachbeschädigungen, Beleidigungen, Hausfriedensbrüche, Missbrauch von Notrufen, aber auch Erpressungen und Widerstände gegen Polizeibeamte. Bei diesen Delikten war in 2023 erneut eine Steigerung zu erkennen, und zwar von 581 Fällen auf 623. Über 60 % dieser verschiedenen Fälle konnten aufgeklärt werden.
Mit 17 Fällen von Gewalttaten gegenüber Polizeibeamten hat es in 2023 eine Zunahme von fünf Fällen gegeben, wobei größere Verletzungen glücklicherweise ausgeblieben sind.
Ein mittelfristiger Anstieg der Gewalt gegen Polizeibeamte ist leider durchaus erkennbar, was für eine Zunahme der Respektlosigkeit spricht. Dieser Trend ist auch nicht durch die vielfache Alkoholisierung der Tatverdächtigen zu rechtfertigen.
Auch die Fälle von sog. häuslicher Gewalt, also zumeist Gewaltdelikte in Familie und Partnerschaft oder Ex-Partnerschaft, haben im Vergleich zum Vorjahr eine Zunahme erfahren.
In 2022 wurden noch 144 Fälle mit 129 Opfern gezählt, in 2023 waren es 200 Fälle mit 190 Opfern, von denen 132 weiblich waren. Erstmalig im Jahr 2021 wurde die nachfolgende bundeseinheitliche Definition herangezogen, um eine Vergleichbarkeit und einheitliche statische Erfassung zu ermöglichen. Diese lautet: „Häusliche Gewalt beinhaltet alle Formen körperlicher, sexueller oder psychischer Gewalt und umfasst familiäre sowie partnerschaftliche Gewalt. Häusliche Gewalt liegt vor, wenn die Gewalt zwischen Personen stattfindet, die in einer familiären oder partnerschaftlichen Beziehung zusammenwohnen. Sie liegt auch vor, wenn sie unabhängig von einem gemeinsamen Haushalt innerhalb der Familie oder in aktuellen oder ehemaligen Partnerschaften geschieht.“
Die Bekämpfung geschlechtsbezogener und insbesondere häuslicher Gewalt ist ein Schwerpunktthema der polizeilichen Präventionsarbeit. Um Eskalationen in diesem Deliktsfeld zu verhindern, ist die Polizei auch Teil eines Netzwerkes, um zukünftige Gefahren rechtzeitig erkennen und verhindern zu können.
Tatmittel Internet
Das Tatmittel Internet bezieht sich auf unterschiedliche Deliktsbereich und hat auch in unserem Bereich im Vergleich zu 2022 eine Zunahme erfahren: Die Fallzahlen stiegen von 2022 auf 2023 um 45 Fälle auf 196 an. Davon konnten 187, also 95,41 % aufgeklärt werden. Dies entspricht einer Verbesserung von rund 8 %.
Von einem nicht unerheblichen Dunkelfeld ist jedoch auszugehen. „Das Tatmittel Internet bezieht sich nicht nur auf ein Deliktsfeld. Das Internet wird heute leider missbraucht, um zu betrügen, zu erpressen, andere Menschen zu beleidigen, zu diskreditieren sowie verächtlich zu machen. Hier sind Stichworte zu nennen wie Cybermobbing und Hasskriminalität gegenüber Amts- und Mandatsträgern sowie die Ausforschung und Beschädigung von Computersystemen von Firmen und öffentlichen Infrastrukturen, aber auch Privatleuten für kriminelle Zwecke durch Hackerangriffe“, kann Franz Polifke hinzufügen.
Messerangriffe
Die Datenerhebung in der PKS hinsichtlich des Kriminalitätsphänomens der Angriffe mit Messern wird in der PKS bundesweit erst seit dem 01.01.2020 betrieben. Messerangriffe sind als Teilmenge des Tatmittels Stichwaffe zu verstehen und stellt damit eine tiefere Betrachtungseben dar, mit der bestmöglich auf den öffentlichen Diskurs eingegangen wird. Vergleiche und Aussagen zu einem Trend sind aufgrund der noch geringen Datenlage derzeit noch nicht hinreichend sicher.
In den meisten Fällen wird das Messer als Drohmittel eingesetzt. Während es in unseren Zuständigkeitsbereich in 2021 noch 6 Fälle waren, stieg die Anzahl in 2022 auf 19 an. In 2023 verzeichnet die PKS für unseren Bereich dagegen wieder eine Abnahme auf 14 Fälle. Die Aufklärungsquote in diesem Deliktsfeld ist gestiegen – von 66,67 % in 2021, über 78,95 % in 2022 auf nun 85,71 % in 2023. Opfer dieser Straftaten waren zumeist Erwachsene (64,29 %), zu etwa 36 % Kinder und Jugendliche.
Betrachtung der Tatverdächtigen
Wie die Fallzahlen insgesamt ist auch die Anzahl der Tatverdächtigen angestiegen, und zwar von 1005 in 2022 auf 1098 in 2023. Über einen mittelfristigen Zeitraum betrachtet, ist hierbei jedoch keine wesentliche Veränderung zu erkennen. Von den 1098 Tatverdächtigen in 2023 waren 892 Personen deutsche Staatsangehörige, 298 Nichtdeutsche bzw. Personen mit einem Aufenthaltsstatus.
Der Anteil der Nichtdeutschen und Tatverdächtigen mit einem Aufenthaltsstatus ist im Vergleich zum Vorjahr um etwa 5 % angestiegen. Etwa 74 % der Tatverdächtigen waren in 2023 erwachsen, rund 20 % jugendlich bzw. heranwachsend (18 bis unter 21 Jahren) und 5,65 % im Kindesalter.
Prävention und Beratung
„Die Präventions- und Aufklärungsarbeit stellt auch innerhalb der Polizei einen wesentlichen und wichtigen Baustein dar“, verdeutlicht Franz Polifke. Präventionsarbeit ist vielschichtig und wird als Aufgabe unterschiedlicher Institutionen wahrgenommen. Die Polizei im hiesigen Bereich ist z.B. vernetzt mit den örtlichen Präventionsräten sowie auch mit der Verkehrswacht Varel-Friesische Wehde. Gemeinsam wird an verschiedenen Projekten gearbeitet; eine gegenseitige Unterstützung ist gewährleistet.
Der Präventionsbeauftragte des Polizeikommissariats Varel, Eugen Schnettler, sowie das gesamte Präventionsteam der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland steht ständig als Ansprechpartner mit Rat und Tat zur Seite.
Fazit
„Die Sicherheit in Varel und der Friesischen Wehde ist gewährleistet. Die Bürgerinnen und Bürger in Varel und den Gemeinden Bockhorn und Zetel können hier sicher leben!“, stellt Franz Polifke fest.