Jever. In den letzten Tagen hat die jeversche CDU-Stadtratsfraktion zwei Anträge eingebracht. Zukünf-
tig soll die Stadt Jever zu allen Beschlüssen des Stadtrates und zu allen Umsetzungen der Stadt-
verwaltung eine Analyse der Folgekosten durchführen. „In der letzten Zeit häufen sich
Beschlüsse und Umsetzungen, die bedeutsame Folgekosten nach sich ziehen, welche aber im
Rahmen der Beratung in den Gremien vollständig vernachlässigt werden“, erläutert CDU-
Ratsherr Stephan Eden den Antrag, den er initiiert hat, und ergänzt: „Beispielhaft seien die Ver-
kehrsdisplays erwähnt, die in der Anschaffung verhältnismäßig günstig sind, aber durch Auf-
und Abbau sowie interne und externe Wartung durch Bauhof und eine Fachfirma deutliche und
regelmäßige Folgekosten verursachen.“ Als weiteres Beispiel weist die CDU auf verschiedene
Tiefbaumaßnahmen hin, bei denen unter der Pflasterung kein Vlies verlegt wurde, weshalb die
Pflege und Reinigung der betreffenden Wegstücken zukünftig aufwändig sind.
„Außerdem hat sich die CDU-Fraktion intensiv mit der geschlechtergerechten Sprache auseinan-
dergesetzt und dazu einen weiteren Antrag vorgelegt“, sagt CDU-Fraktionsvorsitzender Dr.
Matthias Bollmeyer. Demnach soll die Stadt Jever zukünftig in allen offiziellen Schriftstücken
wie Formularen, Bescheiden, Satzungen, Briefen, Sitzungsunterlagen (Beschlussvorlagen, Nie-
derschriften) die deutsche Sprache nach den aktuellen Empfehlungen des Rates für deutsche
Rechtschreibung vom 15. Dezember 2023 verwenden und typographische Visualisierungen mit
Asterisk, Doppelpunkt, Unterstrich oder anderen grundsätzlich ausschließen. „Das bedeutet, dass
wir zukünftig besonders bei Anreden und Gruppenbezeichnungen die vollständigen Doppel-
schreibungen von Maskulinum und Femininum (Beispiel: „die Bürgerinnen und Bürger“) bevor-
zugen oder alternative neutrale Bezeichnungen (Beispiel: „die Abteilungsleitungen“) verwenden
wollen“, teilt die CDU mit.
Behördensprache sei sowieso schon oftmals umständlich und schwer verständlich. Deshalb soll-
ten weitere Barrieren das Verständnis von Texten der öffentlichen Verwaltung nicht noch weiter
erschweren. In der Antragsbegründung der CDU heißt es dazu weiter: „Zum einen können die
verschiedenen Optionen des ‚Gender-Gap‘ nicht problemlos maschinell vorgelesen (beispiels-
weise für Sehbehinderte und Blinde) oder übersetzt werden, zum anderen sind die typographi-
schen Visualisierungen einer sozio-linguistischen Entwicklung unterworfen, der viele Menschen,
die Deutsch sprechen oder lernen, nicht folgen können.“