Varel. Am Mittwoch kam es in der Zeit von 12:30 bis 13:00 Uhr zu einem Diebstahl in einem Verbrauchermarkt in der Gertrud-Barthel-Straße. Einem älteren Herrn wurde die mitgeführte Geldbörse aus der Jackentasche entwendet. Im Anschluss wurde dreimal versucht, mit der in der Geldbörse befindliche EC-Karte Geld an Automaten abzuheben. Zum Glück scheiterten diese Versuche.
Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit der Polizei in Varel unter der Rufnummer 04451 923-0 in Verbindung zu setzen.
Aus aktuellem Anlass gibt die Polizei nachfolgende Verhaltenshinweise, wie sie sich vor diesen Diebstählen schützen können:
- Tragen Sie Geld, Schecks, Kreditkarten und Papiere immer in
verschiedenen verschlossenen Innentaschen der Kleidung möglichst
dicht am Körper. - Tragen Sie Hand- und Umhängetaschen verschlossen auf der
Körpervorderseite oder klemmen Sie sie sich unter den Arm. - Benutzen Sie einen Brustbeutel, eine Gürtelinnentasche, einen
Geldgürtel oder eine am Gürtel angekettete Geldbörse. - Legen Sie Geldbörsen nicht oben in Einkaufstasche, Einkaufskorb
oder Einkaufswagen, sondern tragen Sie sie möglichst körpernah. - Hängen Sie Handtaschen im Restaurant, im Kaufhaus oder im Laden
(selbst bei der Anprobe von Schuhen oder Kleidung) nicht an
Stuhllehnen und stellen Sie sie nicht unbeaufsichtigt ab. - Seien Sie aufmerksam und vorsichtig, wenn Sie durch fremde Personen
abgelenkt werden und diese eine unangebrachte Nähe zu Ihnen
herstellen.
Wenn es doch zu einem Diebstahl gekommen, müssen Sie umgehend handeln:
- Ist Ihnen Ihre Zahlungskarte abhandengekommen, lassen Sie diese
sofort sperren (Sperr-Notruf 116 116). Beachten Sie, dass Sie Ihre
Karte(n) nur dann über den Notruf sperren lassen können, sofern sich
Ihre Bank dem Notruf angeschlossen hat. Ansonsten wenden Sie sich
direkt an Ihr Kreditinstitut. - Damit Ihre Debitkarte (z.B. girocard, früher ec-Karte) auch für das
elektronische Lastschriftverfahren (SEPA Lastschrift) gesperrt werden
kann, für das nur eine Unterschrift und keine PIN benötigt wird,
müssen Sie den Diebstahl der Polizei melden.
Nur dort kann eine sogenannte freiwillige KUNO-Sperrung bei den
Handelsunternehmen veranlasst werden. Erst dann wird die Karte beim
Bezahlen in Geschäften auch im Lastschriftverfahren abgelehnt.
Wichtig:
Zeigen Sie einen Diebstahl auch bei der Polizei an! Prüfen Sie
sorgfältig Ihre Kontobewegungen und reklamieren Sie unberechtigte
Abbuchungen bei Ihrer Bank oder Sparkasse. Taschendiebinnen und
-diebe wenden die verschiedensten Tricks an, um an ihre Beute zu
kommen.
Eine Aufstellung dieser Maschen finden Sie hier: https://www.polizei-
beratung.de/themen-und-tipps/diebstahl/taschendiebstahl/