Grundschulkinder haben ab dem Schuljahr 2026/2027 Anspruch auf Ganztagsbetreuung. (Foto: pr)

Apen. Zum Beginn des Schuljahres 2026/2027 wird der Anspruch für Grundschulkinder auf Ganztagsbetreuung eingeführt (beginnend mit den Kindern der ersten Klasse). Die Grundschule Apen und die Janosch-Grundschule in Augustfehn I sind bereits Ganztagsschulen. Um dem Betreuungsanspruch gerecht zu werden und allen Kindern auf dem Gebiet der Gemeinde Apen dieselben Voraussetzungen bieten zu können, soll zum 01.08.2026 auch die Grundschule Nordloh in eine Ganztagsschule umgewandelt werden. Die Grundschulen werden als offene Ganztagsschulen geführt, d.h., die Erziehungsberechtigten können frei wählen, ob ihr Kind an der Ganztagsbetreuung teilnehmen soll oder nicht. Voraussetzung für den Betrieb einer Ganztagsschule ist das Angebot einer Mittagsverpflegung. Dafür wird an der Grundschule Nordloh ein zusätzlicher Raum benötigt. Deshalb hat der Rat der Gemeinde Apen in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Gremien der Grundschulen Apen und Nordloh und dem Gemeindeelternrat den Beschluss gefasst, den Schulkindergarten von Nordloh nach Apen zu verlegen. Der Klassenraum des Schulkindergartens wird zur Mensa umgerüstet. Um rechtzeitig mit den erforderlichen Arbeiten beginnen zu können, erfolgt der Umzug des Schulkindergartens nach Apen mit Ablauf des jetzigen Schuljahres. Die Landesschulbehörde hat die Genehmigung dazu erteilt.

Der Schulkindergarten wird von Kindern besucht, die vom Alter her schulpflichtig sind und eingeschult werden müssten, die aber in Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsamt, Schule, Kindergarten und Erziehungsberechtigten vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Die Kinder sind schulpflichtig, aber (noch) nicht schulfähig. Die Zurückstellung wird durch die Schulleiterin / den Schulleiter der Grundschule verfügt, in deren Schulbezirk das Kind wohnt.
Alle Kinder aus dem Gebiet der Gemeinde Apen, die zum Schuljahr 2024/2025 und in den darauffolgenden Jahren vom Schulbesuch zurückgestellt werden, gehen also zum Besuch des Schulkindergartens zur Grundschule Apen.


(Hinweis: Kinder, deren Einschulung durch schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten aufgrund der Flexibilisierung des Schuleintritts um ein Jahr hinausgeschoben wird, werden nicht in den Schulkindergarten aufgenommen).