Wiefelstede. Auch in der bevorstehenden Herbst-Winter-Saison wird auf den Recyclinghöfen in den Gemeinden des Landkreises Ammerland und auf der Zentraldeponie Mansie wieder gebührenfrei Laub von öffentlichen Bäumen angenommen werden. Dieses jährlich wiederkehrende Angebot in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Ammerland soll die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden entlasten, die Grundstücke an öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen mit Baumbestand besitzen und deshalb größere Laubmengen auf Ihren Grundstücken zu beseitigen haben.


Bürgerinnen und Bürger können diese Möglichkeit der Entsorgung vom 01. Oktober 2024 bis zum 31. März 2025 nutzen. In der Gemeinde Wiefelstede wird, wie auch in den Vorjahren, in dem o. a. Zeitraum ein Container für die Laubannahme auf dem Recyclinghof, Stahlstraße 28, 26215 Wiefelstede, bereitstehen. Den Bürgerinnen und Bürgern ist es gestattet, das Laub von öffentlichen Bäumen dort kostenfrei abzugeben.


Zudem kann auch Laub von privaten Bäumen abgegeben werden, jedoch ist dieses gebührenpflichtig. Gemäß der aktuellen Gebührensatzung 2024 des Landkreises Ammerland sind für Mengen bis zu 0,25 Kubikmeter pauschal 4,00 €, für Mengen bis zu 0,5 Kubikmeter pauschal 8,00 €, ansonsten je Kubikmeter 16,00 € zu zahlen.

Die Anlieferung von Ast- und Strauchwerk aus Privathaushalten bis zu 5,0 Kubikmeter ist gebührenfrei.


Der Recyclinghof auf dem Bauhofgelände in der Stahlstraße in Wiefelstede ist für die Annahme von Laub und Strauchwerk freitags von 14.00 – 18.00 Uhr und samstags von 08.00 – 12.00 Uhr geöffnet. Während des Zeitraumes von November bis Dezember 2024 wird auch wieder zusätzlich drei Mal ein Laubcontainer für die Entsorgung von öffentlichem Laub im Bereich Metjendorf bereitstehen und zwar, wie auch schon in den letzten Jahren, auf dem Betriebsgelände der Firma H. Harms GmbH & Co. KG, Ofenerfelder Str. 4, 26215 Wiefelstede (vor der Halle) mit Aufsicht des Bauhofes an den folgenden Terminen:
Samstag, den 02.11.2024
Samstag, den 23.11.2024
Samstag, den 14.12.2024
jeweils in der Zeit von 9.00 – 13.00 Uhr


Rechtlich ist die Laubbeseitigung über die Verpflichtung der Bürgerinnen und Bürger zur Straßenreinigung entsprechend der Regelungen der Straßenreinigungsverordnung und der -satzung der Gemeinde Wiefelstede wie im Folgenden aufgeführt geregelt:


Die Anlieger in den Gebieten, in denen eine maschinelle Straßenreinigung stattfindet, sind zuständig für die Reinigung der Geh- und Radwege sowie der Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen in verkehrsberuhigten Bereichen. Für die Reinigung der Fahrbahnen, Parkspuren und Entwässerungsrinnen ist die Gemeinde zuständig.
In den Gebieten, in denen keine maschinelle Straßenreinigung stattfindet, sind die Anlieger für die Reinigung der Fahrbahnen bis zur Fahrbahnmitte, der Entwässerungsrinnen, der Parkspuren und Parkbuchten, Radwege, Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen sowie Gehwege zuständig.
Die Reinigungspflicht umfasst neben der Beseitigung von Schmutz, Papier, Unrat, wildwachsenden Pflanzen, Schnee, Glätte und Eis auch die Beseitigung durch Laub!
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verpflichtung zur Laubbeseitigung unabhängig davon gilt, ob das Laub von öffentlichen oder privaten Bäumen stammt.
Die entsprechenden Satzungen können auf der Internetseite der Gemeinde Wiefelstede (www.wiefelstede.de) eingesehen werden.

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