Oldenburg. Am Mittwochnachmittag erhielt die Polizei einen Hinweis auf eine Androhung einer Bombenexplosion auf dem Oldenburger Kramermarkt, welche über die sozialen Medien veröffentlicht wurde.

Die Polizei leitete umgehend Ermittlungen ein. Diese führten zu einer 61-jährigen Oldenburgerin, die durch Polizeikräfte aufgesucht wurde. Im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung konnte der Tatverdacht jedoch nicht erhärtet werden, da sich herausstellte, dass zur Veröffentlichung der Androhung einer Bombenexplosion ein Fakeaccount erstellt und genutzt wurde.

Im Rahmen weiterer Ermittlungen konnte eine konkrete Gefahr für Besucherinnen und Besucher des Kramermarktes nicht erkannt werden, so dass keine weiteren Schutzmaßnahmen auf dem Kramermarkt erforderlich waren.

Am Donnerstagmittag erhielt die Polizei einen Notruf, indem eine Bandansage erneut eine Bombenexplosion auf dem Oldenburger Kramermarkt androhte. Zu diesem Zeitpunkt war der Kramermarkt noch nicht geöffnet. Daraufhin sperrten Polizeikräfte umgehend einen Teilbereich des Kramermarktes ab, der als möglicher Ablageort eines Sprengsatzes ermittelt werden konnte und durch einen speziell ausgebildeten Sprengstoffspürhund abgesucht wurde. Die Absuche führte nicht zum Auffinden von Sprengstoff oder anderen gefährlichen Gegenständen.

Kurz nach Öffnung des Kramermarktes konnte die Sperrung aufgehoben und das gesamte Gelände freigegeben werden. Wie bereits durch die Stadt Oldenburg bekannt gegeben wurde, bestand zu keiner Zeit eine Gefahr für die Öffentlichkeit.

Die Polizei leitete Strafverfahren aufgrund der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten ein. Ob ein Zusammenhang zwischen den beiden Taten besteht, ist Gegenstand dieser Ermittlungen. Entgegen anderslautender Behauptungen konnte eine tatverdächtige Person bislang nicht ermittelt werden. Die Ermittlungen hierzu dauern an.

Die Androhung einer Bombenexplosion, auch wenn sie zu keinem Zeitpunkt als realistische Gefahr eingestuft wurde, wird von der Polizei konsequent verfolgt. Sollte eine verursachende Person ermittelt werden, kann auf sie unter Umständen eine hohe Regressforderung zukommen. Schadensersatzforderungen sind in solchen Fällen keine Seltenheit.

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