Region. Die Antragsfrist für die Hilfenzur Behebung der Hochwasserschäden wirdbis zum 31.12.2024 verlängert. Damit sorgt das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport dafür, dass die Kommunen mehr Zeit haben, um entsprechende Anträge bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) einzureichen.
Für die Investitionen in die öffentliche Infrastruktur stehen 18 Millionen Euro zur Verfügung. Davon sind bis jetzt (Stichtag 24.10.2024) insgesamt rund 13,5 Millionen Euro als Zuschuss beantragt worden. Durch die Hilfen werden Kommunen, Vereine und Verbände beispielsweise bei Reparaturen an Straßen, Schulen oder Hochwasserschutzanlagen unterstützt. Das Land übernimmt bis zu 80 Prozent, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 95 Prozent der Schadenssumme.
Insgesamt hat die Niedersächsische Landesregierung rund 110 Millionen Euro für die benötigten Arbeiten und Investitionsmaßnahmen in den Hochwasserschutz zur Verfügung gestellt.
Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, sagt: „Mit dem Geld können Kommunen, Vereine und Verbände unter anderem Schäden an Brücken, Kitaeinrichtungen und Deichen beheben. Zudem hoffe ich, dass die Hochwasserschäden nicht so gravierend sind, wie zunächst von den Kommunen oder Deichverbänden vermutet wurde. Die bisher bei der NBank eingegangenen Anträge bleiben bezüglich der Schadenshöhe deutlich hinter der ersten Abfrage unseres Hauses zurück. Mein Kollege, Umweltminister Christian Meyer, und ich sind uns einig, dass die Verlängerung der Frist bis Jahresende wichtig ist, um den Kommunen den Termindruck zur fristgerechten Antragstellung etwas zu nehmen.“
Niedersachsens Umwelt- und Klimaschutzminister, Christian Meyer, ergänzt: „Es ist gut, wenn auch die vom Hochwasser geschädigten Deich- und Unterhaltungsverbände mehr Zeit erhalten, um die Hilfen zur Stärkung und Wiederherstellung des wichtigen Hochwasserschutzes zu beantragen. Das gilt auch für die hochwasserbedingt erhöhten Energiekosten durch Schöpfwerkspumpen und Trocknungsgeräte, die ebenfalls ausgeglichen werden können.“ Weitergehende Informationen erhalten die betroffenen Kommunen, Verbände und Vereine über die Homepage der NBank als Bewilligungsstelle.
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