Das Zünden von Feuerwerkskörpern ist in der Regel nur in einem 48 stündigen Zeitfenster um Silvester erlaubt. (Foto: pr)

Region. Es passiert leider immer wieder und es wird als Kavaliersdelikt angesehen: Böller werden schon Wochen vor Silvester gezündet. In Dötlingen haben nun Unbekannte am Donnerstag, 12. Dezember 2024, 02:00 Uhr, einen sogar nicht zugelassenen Böller gezündet. Die Polizei hat Rückstände des Böllers in der Straße „Am Fuhrenkamp“ gefunden und ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet. Wer Hinweise zu den Verursachern geben kann, wird gebeten, unter 04431/941-0 Kontakt mit der Polizei aufzunehmen.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei auf die Folgen hin, die durch den unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern und insbesondere durch nicht zugelassene Knallkörper entstehen können. Illegale Feuerwerkskörper können:

   - zum Verlust von Gliedmaßen führen
   - Knalltraumen, Tinnitus
   - Verbrennungen
   - Verätzungen der Augen, Haut und Atemwege
   - Atemnot und Lungenschädigungen

verursachen.

Grundsätzlich sollte:

   - auf angebrachte CE-Zeichen geachtet werden. Feuerwerkskörper, 
     deren Herkunft nicht nachvollziehbar ist und die keine 
     Kennzeichnung (F1 oder F2) aufweisen, sollten nicht gezündet 
     werden
   - auf das Verwenden von Feuerwerkskörpern mit optisch erkennbaren 
     Mängeln verzichtet werden
   - auf ausreichend Platz beim Anzünden geachtet werden
   - ein Entzünden in der Hand unterbleiben

MERKE: Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 dürfen nur mit besonderer behördlicher Erlaubnis verkauft, besessen und abgebrannt werden. Passiert dieses außerhalb der Zeit vom 31. Dezember 00.00 Uhr bis 1. Januar 24.00 Uhr ohne eine Genehmigung dafür zu haben, riskiert ein hohes Bußgeld von mehreren Tausend Euro.

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