Hannover.  Nach dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) in einem Bestand von Wasserbüffeln in Brandenburg hatte Niedersachsen Veranstaltungen mit Klauentieren bis einschließlich heute (17. Januar) verboten. Dieses Verbot wurde nun vom Landwirtschaftsministerium (ML) und dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) bis einschließlich Sonntag, den 26. Januar, verlängert. Die Maßnahme soll dabei helfen, eine Ausbreitung der Seuche nach Niedersachsen zu verhindern. Insbesondere durch Veranstaltungen mit Nutztieren – wie Auktionen mit Rindern – ist von einem deutlich erhöhten Risiko einer Einschleppung des Erregers in niedersächsische Klauentierbetriebe auszugehen.

Um welche Maßnahmen geht es konkret?

Als zuständige Behörde für überregionale Veranstaltungen sieht das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) gemäß § 4 der Viehverkehrsverordnung folgende Maßnahmen vor:

1. Veranstaltungen mit Klauentieren werden bis einschließlich Sonntag, 26. Januar,
untersagt.

2. Veranstaltungen mit Pferden und Geflügel werden bis einschließlich Sonntag, 26.
Januar, wie folgt beschränkt:

  • Teilnehmende Tiere dürfen nicht aus Beständen stammen, in denen zusätzlich auch Klauentiere gehalten werden.
  • Teilnehmende Personen (Reiter und Begleitung/Aussteller und Begleitung) dürfen in den letzten 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn keinen Kontakt zu Klauentieren gehabt haben.
  • Transportfahrzeuge dürfen in den 48 Stunden vor der Veranstaltung nicht für den Transport von Klauentieren genutzt worden sein und müssen vor Nutzung gereinigt und desinfiziert werden.
  • Diese Verpflichtungen sind durch die Teilnehmer schriftlich zu erklären und müssen durch den Veranstalter gesammelt und bis weitere Anweisung erfolgt, verwahrt werden.

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Von red