Brake. Wer sich um die Kindererziehung kümmert, stellt oft den Job ganz zurück oder arbeitet in Teilzeit. Als Ausgleich bekommen deshalb – meist Mütter – für die sogenannten Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten Rentenpunkte gutgeschrieben. Aber auch Väter können Anspruch darauf haben, wenn sie einen Antrag stellen. Welche Bedingungen gelten, wann eine Anrechnung möglich ist und was Eltern sonst noch wissen sollten, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Brake.
Da die Kindererziehung überwiegend immer noch von Müttern übernommen wird, bekommen sie von der gesetzlichen Rentenversicherung für sogenannte Kindererziehungszeiten im Regelfall automatisch Rentenpunkte gutgeschrieben. Aber auch Väter können von diesem Rentenplus profitieren – wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. „Im Rahmen der Kindererziehungszeiten bekommen Eltern nach der Geburt des Kindes für die ersten drei Lebensjahre Rentenpunkte gutgeschrieben, die aktuell einer Erhöhung der monatlichen Rente um 118 Euro entsprechen“, weiß Julia aus dem SoVD-Beratungszentrum in Brake. Da es sich um eine Pflichtversicherungszeit handelt, werden außerdem gleichzeitig Wartezeiten auf die reguläre Altersrente erfüllt. „Darüber hinaus zählt die Zeit bis zum zehnten Geburtstag als Kinderberücksichtigungszeit, die insbesondere zusätzlich für die Erfüllung dieser Wartezeiten wichtig ist und unter bestimmten Voraussetzungen die Rente erhöhen kann.
Mit einer gemeinsamen Erklärung können Eltern festlegen, wer in welchem Umfang die Rentenvorteile bekommen soll. „Allerdings sollte diese Erklärung so schnell wie möglich abgegeben werden, denn rückwirkend werden maximal zwei Monate berücksichtigt“, rät Lax. Alternativ kann die Zuordnung bis zum Renteneintritt bei der Klärung des Rentenkontos erfolgen. „Dann wird es für Väter komplizierter, denn sie müssen nachweisen, dass sie überwiegend für die Kindererziehung verantwortlich waren“.
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