Nordenham. Am Dienstag, 18. Februar 2025, wurde ein im Vorfeld erlassener Haftbefehl des Amtsgerichts Nordenham, der gegen eine 48-jährige Frau erwirkt wurde, umgesetzt.
Der Nordenhamerin werden seit dem Jahr 2023 eine Vielzahl von Straftaten, vornehmlich in den Deliktsbereichen der Beleidigung, üblen Nachrede und Nachstellung, unter anderem durch das Versenden einer hohen dreistelligen Zahl von Emails, vorgeworfen.
Die Frau kontaktierte diverse Justizbehörden, Kommunen, Polizeibehörden, Firmen und Privatpersonen, aber auch Amts- und Mandatsträger, was zu über 450 geführten Verfahren führte.
Da auch zwei Urteile des Amtsgerichts Nordenham aus den Jahren 2023 und 2024, von denen eines mittlerweile rechtskräftig ist, nicht zu einer Verhaltensänderung der Frau führten, wurde aufgrund der vorliegenden Wiederholungsgefahr nach Anregung durch die Polizei Nordenham nun der Haftbefehl erwirkt. Erschwerend wirkte sich dabei aus, dass die Frau seit Ende des Jahres 2024 einige der geschädigten Personen an ihren Privatanschriften kontaktierte.
Nach der Verkündung des Haftbefehls wurde die Nordenhamerin in eine Justizvollzugsanstalt gefahren.
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