Osterfeuer müssen auch 2024 wieder angemeldet werden
Apen. Grundsätzlich ist eine Beseitigung von Gartenabfällen, Strauchschnitt etc. durch Verbrennen bereits seit 2015 unzulässig. Mit der zum 15.01.2015 in Kraft getretenen Pflanzenabfallverordnung wurde der Vorrang einer optimalen Verwertung pflanzlicher…