Feuerwerkskörper nur im erlaubten Zeitraum zünden
Das Zünden von Feuerwerkskörpern ist in der Regel nur in einem 48 stündigen Zeitfenster um Silvester erlaubt. (Foto: pr) Region. Es passiert leider immer wieder und es wird als Kavaliersdelikt…
Das Zünden von Feuerwerkskörpern ist in der Regel nur in einem 48 stündigen Zeitfenster um Silvester erlaubt. (Foto: pr) Region. Es passiert leider immer wieder und es wird als Kavaliersdelikt…