Bürgergeldempfänger mit Haus gehen leer aus
Eine eigene Immobilie muss gegebenenfalls als Vermögen angesehen werden, was bei Bürgergeldempfängern mit angerechnet wird. (Imagefoto: pr) Niedersachsen/Bremen. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass Bürgergeldempfänger nicht als hilfebedürftig gelten,…