Oldenburg. Wie können Unternehmen damit umgehen, wenn Mitarbeitende alkoholkrank sind? Welche Bedeutung hat ihre Fürsorgepflicht? Welche Möglichkeiten der betrieblichen Alkohol-Suchtprävention gibt es? Ein kostenfreie Online-Veranstaltung der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer (IHK) in Kooperation mit dem „Bündnis gegen Depressionen Weser-Ems“ am Montag, 5. Juni (10 bis ca. 11 Uhr 30) vermittelt Antworten auf diese Fragen und sensibilisiert für den Umgang mit alkoholkranken Mitarbeitenden im Arbeitsleben.
Anmeldung: https://veranstaltung.ihk-oldenburg.de/alkoholpraevention