Apen. Da der Winter nun auch bei uns langsam eintrifft, möchte die Gemeinde Apen die Grundstückseigentümer*innen an die übertragene Räumpflicht erinnern.
Bei Schneefall sind die Gehwege, Fußgängerüberwege und Zu- und Abgänge der Bushaltestellen, die eine Breite von unter einem Meter haben, ganz freizuhalten. Alle übrigen müssen mit einer Breite von mindestens einem Meter freigehalten werden. Ist ein ausgebauter Gehweg nicht vorhanden, so ist ein 1,00 m breiter Streifen neben der Fahrbahn zu schaffen.
Ist über Nacht Schnee gefallen, muss die Reinigung bis spätestens 08:00 Uhr durchgeführt sein. Bei Schneeglätte und Glatteis ist dafür zu sorgen, dass die Gehwege, Gehstreifen, Fußgängerüberwege und Zu- und Abgänge zu den Bushaltestellen, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr mit geeigneten Stoffen so bestreut sind, dass ein sicherer Weg für Fußgänger vorhanden ist.
Zur Beseitigung von Schnee und Eis dürfen keine Chemikalien und keine Geräte verwendet werden, durch die die Oberfläche der Straßen und Gehwege beschädigt werden könnte.
Die Einlaufschächte der Straßenentwässerung und die Gossen sind schnee- und eisfrei zu halten, damit das Schmelzwasser einen Abfluss findet. Bitte denken Sie bei den Räumarbeiten auch daran, die vorhandenen Hydranten oder Feuerlöschbrunnen nicht zu blockieren, sondern diese dauerhaft frei zu halten.
Zum Räumen der Verkehrsflächen und Gehwege sowie zum Streuen der Oberflächen, sind grundsätzlich alle Eigentümer*innen von bebauten und unbebauten Grundstücken verpflichtet, wenn das jeweilige Grundstück an eine öffentliche Straße angrenzt, innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.
Nähere Informationen erhalten Sie aus der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Apen, die auf unserer Internetseite www.apen.de zu finden ist.