Ein vollgelaufener Keller aufgrund des Hochwassers ist keine akute Notsituation. (Foto: pr)

Oldenburg. Nachdem der mobile Deich an der Sandkruger Straße zurückgebaut wurde, steht das nächste Thema im Nachgang zur Hochwasser-Lage auf der städtischen Agenda: Hochwasserhilfen für Privatpersonen, die durch das Hochwasser, das von Heiligabend bis Mitte Januar auch Oldenburg in Atem hielt, in eine akute Notlage geraten sind. Allerdings dürften diese Mittel innerhalb der Stadt Oldenburg kaum in Anspruch genommen werden, da hier größere Schäden dank des vorausschauenden Krisenmanagements aller Beteiligten verhindert werden konnten.

Zudem ist wichtig zu wissen: Die Soforthilfe ist laut Mitteilung des Landes Niedersachsen „als Beitrag zur finanziellen Überbrückung für akute Notlagen gedacht – entstanden etwa bei der privaten Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts (Hausrat) oder durch andere Maßnahmen. Eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen kann noch nicht aus dieser Richtlinie für akute Notlagen geleistet werden.“ Demnach ist das alleinige Volllaufen eines Kellers beispielsweise keine akute Notsituation, für die diese Gelder zur Verfügung stehen. Und: Die Schäden müssen unmittelbar durch das Hochwasser verursacht worden sein.

Wer ist antragsberechtigt und wie hoch ist die Soforthilfe?

Insgesamt stellt das Land Niedersachsen für die Soforthilfe für akute Notlagen durch das Hochwasser zunächst zwei Millionen Euro zur Verfügung. In Oldenburg können Personen Anträge stellen, die im Einzugsgebiet der Hunte bis zum Huntesperrwerk und der Haaren wohnen. Wer genau antragsberechtigt ist und wie hoch die Soforthilfen maximal sein können, verrät ein Blick in die Fragen und Antworten der Landesregierung unter www.niedersachsen.de/notfallmonitor/hochwasser-227113.html » (siehe unter FAQ). Zudem steht das ServiceCenter der Stadt Oldenburg telefonisch unter 0441 235-4444 zur Beratung bereit.

Wie und wo können Anträge gestellt werden?

Wer einen Antrag stellen möchte, kann dies über die Stadt Oldenburg ab sofort bis zum 22. März tun. Das Formular ist online zu finden auf der Website des Niedersächsischen Umweltministeriums unter www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/hochwasser-soforthilfen-fur-privathaushalte-weiterfuhrende-informationen-228955.html » (rechte Spalte, zweiter Link). Es muss ausgefüllt an soziales@stadt-oldenburg.de gemailt werden. Zuständig innerhalb der Stadt Oldenburg ist das Amt für Teilhabe und Soziales.

Woher kommen die Gelder für die Hochwasserhilfen?

Die Mittel für akute Hochwasserhilfen an Privathaushalte wurden durch den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages freigegeben und die zugehörige Richtlinie im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht. Am 24. Januar ist dann die entsprechende Förderrichtlinie des Landes für Privatpersonen in Kraft getreten. Diese ist ebenfalls auf der Website des Niedersächsischen Umweltministeriums einsehbar.