Für den „Weihnachtszauber“ auf dem Waffenplatz werden ein Ausrichter und ein neues Konzept gesucht. (Foto: Sascha Stüber)

Oldenburg. Der „Weihnachtszauber“ auf dem Waffenplatz ist in der bisherigen Form Schnee von gestern. Gleichwohl bleibt es das Ziel der Stadtverwaltung, den Waffenplatz auch in diesem Jahr und darüber hinaus als Standort für einen Weihnachtsmarkt zu erhalten. Daher plant die Stadt Oldenburg, eine Konzession für die Ausrichtung an einen Drittanbieter zu vergeben. Die Ausschreibung soll noch in diesem Monat beziehungsweise Anfang März veröffentlicht werden. Die Stadt wird in einem Leistungsverzeichnis die Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung des Marktes vorgeben. „Gesucht werden kreative Konzepte, die nicht in Konkurrenz zum traditionellen Lamberti-Markt treten, sondern eine attraktive Ergänzung darstellen“, beschreibt Markt-Dezernentin Dr. Julia Figura die Anforderungen.

Innenstadt verträgt zweiten Weihnachtsmarkt

Genau diese Vorgaben hatte in den vergangenen beiden Jahren der von der Marktverwaltung veranstaltete „Weihnachtszauber“ erfüllt – optisch durch weiße Pagodenzelte und warm-weiße Illuminierung der umliegenden Bäume sowie inhaltlich durch ein hochwertiges Speisen- und Getränkeangebot und durch ein insgesamt ruhigeres Ambiente. Der Markt war jeweils auf eine gute Resonanz und ein positives Echo gestoßen. „Es hat sich gezeigt, dass die Innenstadt einen weiteren Weihnachtsmarkt verträgt“, bilanziert Julia Figura.  Es sei gelungen, auf dem vorher in der Weihnachtszeit nicht bespielten Waffenplatz einen weihnachtlichen Markt zu etablieren und einen Beitrag zur Belebung der Innenstadt zu leisten. Daran solle das neue Konzept anknüpfen.

Kein dauerhafter Zuschuss

Bei der Premiere im Jahr 2022 konnte eine Anschubfinanzierung durch Fördermittel aus dem Programm „Perspektive Innenstadt“ sichergestellt werden. Für 2023 gab es einen Zuschuss der Stadt in Höhe von 99.000 Euro. Dauerhafte Finanzspritzen werden aber als nicht vertretbar angesehen. Weil auch die Märkte kostendeckend betrieben werden müssen, hätten demnach bei einer Neuauflage die Standgebühren deutlich erhöht werden müssen – in diesem Fall wäre jedoch mit einem Rückgang von Standbewerbungen zu rechnen gewesen. Für eine wirtschaftlich tragfähige Balance soll nun ein Drittanbieter sorgen. 

Vorgaben für die Ausrichtung

Auf dem städtischen Wunschzettel für den Markt stehen folgende Punkte: Der Ausrichter soll ein einheitliches weihnachtliches Erscheinungsbild mit einer optisch ansprechenden Marktgestaltung gewährleisten. Beleuchtung und Beschallung sollten dabei eher dezent sein und dem weihnachtlichen Charakter des Marktes entsprechen. Im Warensortiment und kulinarischen Angebot ist eine Ergänzung zum Lamberti-Markt gefragt. Der „Weihnachtszauber“ soll darüber hinaus ein weihnachtliches und familienfreundliches Rahmenprogramm bieten, sich möglichst an alle Zielgruppen wenden und auch Angebote für Kinder beinhalten.

Marktordnung wird geändert

Damit die Dienstleistungskonzession an einen Drittanbieter vergeben werden kann, muss die Marktordnung der Stadt dahingehend geändert werden, dass der „Weihnachtszauber“ nicht mehr als „öffentliche Einrichtung“ geführt wird. Einen entsprechenden Beschluss soll der Stadtrat am 15. April fassen.