Das ehemalige Stabsgebäude soll saniert werden und anschließend attraktiven Wohnraum auf dem Fliegerhorst bieten. (Foto: Stadt Oldenburg)

Oldenburg. Zwei weitere wichtige Meilensteine für die Entwicklung des Baugebietes Fliegerhorst hat der Rat der Stadt Oldenburg in seiner Sitzung am Montag, 26. Februar, beschlossen. Im Bereich des Bebauungsplanes N-777 E werden zwei Grundstücke für Investorinnen und Investoren beziehungsweise Bauträger angeboten: ein Grundstück inklusive Bestandsgebäude und ein Grundstück für den Bau einer Quartiersgarage. Beide Angebotsverfahren starten am Montag, 4. März.

Ehemaliges Stabsgebäude soll erhalten und saniert werden
Bei dem Bestandsgebäude handelt es sich um das ehemalige Stabsgebäude, welches erhalten und saniert werden soll. Da das vorrangige Ziel des neuen Stadtteils die Entwicklung eines autoarmen Quartiers ist, wird parallel zum Grundstücksangebot für zusätzliche Wohneinheiten ein Grundstück für den Bau einer Quartiersgarage ausgeschrieben. Für Investorinnen und Investoren beziehungsweise Bauträger besteht somit die Möglichkeit, sich auf beide Grundstücke zu bewerben und die erforderlichen Stellplätze für das Bauvorhaben in der noch zu erstellenden Quartiersgarage nachzuweisen.

Da sich das Bestandsgebäude bei Übernahme durch die Stadt im Jahr 2014 bereits in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand befand und somit hohe Kosten für die Sanierung aufgebracht werden müssen, wurde die Verpflichtung zur Schaffung von preisgebundenen Wohnungen von 50 auf 30 Prozent reduziert. Insgesamt sollen circa 69 Wohnungen entstehen.

Quartiersgarage soll für Stellplätze für benachbarte Wohneinheiten sorgen
Für den Bau der Quartiersgarage wird ein Grundstück mit einer Fläche von circa 2.720 Quadratmeter in fußläufiger Entfernung angeboten. Es müssen mindestens 185 Kfz-Einstellplätze und fünf E-Ladepunkte errichtet werden. Das Grundstück wird neben der Kaufoption alternativ im Wege des Erbbaurechts mit einer Laufzeit von 60 Jahren zu einem Erbbauzins von drei Prozent zu erwerben sein.

Vergabekriterien online zu finden
Eine Abgabe der Angebote ist bis Freitag, 26. April, 12 Uhr, für das Quartiersgaragengrundstück sowie bis Freitag, 31. Mai, 12 Uhr, für das Grundstück des ehemaligen Stabsgebäudes möglich. Die Exposés, die Vergabekriterien sowie weitere Informationen sind im Internet unter www.oldenburg.de/baugebiet-fliegerhorst » zu finden.