Ein 20-Jähriger aus Varel bleibt weiterhin in Untersuchungshaft. (Imagefoto: pr)

Varel. Im Zeitraum von 2021 bis 2023 ereigneten sich im Stadtgebiet von Varel eine Reihe von Raub- und Einbruchstaten, bei denen der Täter zum Teil hochwertige Wertgegenstände sowie Bargeld entwendete und auch einen Hausbewohner leicht verletzte, wie bei einem versuchten Raum im Waisenhausstift am 20. Juni 2023.

Nachdem die ersten polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen ausgeschöpft waren, nutzte die Polizei Varel im Oktober 2022 das Fernsehformat Aktenzeichen XY. Die Leiterin des Kriminal- und Ermittlungsdienstes des Polizeikommissariats Varel erklärte damals: „Es sollte nichts unversucht gelassen werden, um den Fall aufklären zu können“, so Andrea Papenroth, Leiterin des Kriminal- und Ermittlungsdienstes des Polizeikommissariates Varel.

Im August 2023 gelang dann ein Durchbruch. Dank eines wertvollen Hinweises einer Zeugin konnte ein 20-jähriger Mann aus Varel zunächst vorläufig festgenommen werden. Jene gestaltete sich recht dramatisch, da nach Erlass eines Haftbefehls dem jungen Mann trotz angelegter Handfesseln beim Verlassen des Gerichtsgebäudes die Flucht zu Fuß gelang. Unter Beteiligung mehrerer Streifenwagen sowie eines Polizeihubschraubers erfolgte die öffentlichkeitswirksame Suche nach dem Flüchtigen. Nach einem Anwohnerhinweis konnte die Suche eingegrenzt und der Flüchtige nach vierstündiger Flucht in der Rosenstraße in Varel verhaftet werden. Im Anschluss wurde der Verdächtige in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.

Er wurde im weiteren Verlauf für einen Wohnungseinbruchsdiebstahl aus Juli 2021 angeklagt und am 15.02.2024 durch das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Varel u.a. für diese Tat zu einer Einheitsjugendstrafe von 1 Jahr 6 Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der sorgfältigen Tatort- und Ermittlungsarbeit ist es zu verdanken, dass nun auch bei drei weiteren Taten gesicherte Fingerabdruck und DNA-Spuren ausgewertet und der bereits bekannte 20-Jährige als deren mutmaßlicher Verursacher identifiziert werden konnte.

Der zuständige Haftrichter des Amtsgerichts Varel bejahte auch für die drei neuen Taten einen dringenden Tatverdacht und erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück auch für diese Taten Haftbefehl gegen den Heranwachsenden, der sich weiterhin in Untersuchungshaft befindet.

Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei zu diesen neuen Fällen dauern weiterhin an. Untersucht wird dabei auch, ob der Beschuldigte möglicherweise noch für weitere Einbruchstaten in Varel verantwortlich sein könnte.