Oldenburg/Delmenhorst. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat gegen einen 64-Jährigen Anklage bei dem Amtsgericht Delmenhorst – Schöffengericht – wegen des Vorwurfs der Untreue in 57 Fällen erhoben. Der Angeschuldigte war als Buchhalter einer gemeinnützigen Bildungseinrichtung in Delmenhorst angestellt. Als solcher war er befugt, selbstständig Überweisungen vom Geschäftskonto der Gesellschaft vorzunehmen. Laut Anklage hat er in der Zeit von Mai 2018 bis August 2022 ohne Rechtsgrund Beträge in einer Gesamthöhe von rund 55.000,- Euro auf ein von ihm allein zu diesem Zwecke auf seinen Namen eingerichtetes Konto überwiesen. Dabei soll er in der Absicht gehandelt haben, sich eine beständige Einkommensquelle zu erschließen.


Ins Rollen gekommen sind die Ermittlungen durch die neue Buchhalterin, der die verfahrensgegenständlichen Überweisungen im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten aufgefallen waren. Zusammen mit der Erhebung der öffentlichen Klage hat die Staatsanwaltschaft einen Antrag im selbständigen Einziehungsverfahren in Höhe von rund 179.000,- Euro gestellt. Dies entspricht dem Betrag, den der Angeschuldigte sich zu Unrecht in bereits rechtsverjährter Zeit vor Mai 2018 überwiesen haben soll. Sofern der Nachweis der gewerbsmäßigen Untreue geführt werden kann, sieht der Gesetzgeber die Verhängung einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren je Tat vor. Das Amtsgericht Delmenhorst hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.