Die streifenförmige, bodennahe Ausbringung von flüssigem organischem Dünger – hier ist ein Güllefass mit Schleppschlauchverteiler zu sehen – hat gegenüber herkömmlicher Verteiltechnik unter anderem den Vorteil, dass deutlich weniger Ammoniak-Emissionen in die Atmosphäre abgegeben werden. Seit Anfang 2025 ist diese Art der Gülle-Ausbringung auch auf Grünland vorgeschrieben. (Foto: Djuren/Landwirtschaftskammer Niedersachsen)

Oldenburg. Nach dem Ende der durch die Düngeverordnung festgelegten Sperrfrist für stickstoffhaltige Dünger ist es Landwirtinnen und Landwirten von Samstag (1. Februar) an grundsätzlich wieder erlaubt, diese Düngemittel auf Acker- und Grünlandflächen auszubringen. Doch der milde und nasse Winter sorgt für erschwerte Bedingungen bei der Gülledüngung, berichtete  die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) am Dienstag (28.01.2025) in Oldenburg. Nach den zurückliegenden Niederschlägen ist bei zahlreichen Flächen zu prüfen, ob diese bereits befahrbar sind. Neu ist in diesem Jahr, dass auch auf Grünland- und Ackergrasflächen nur noch eine bodennahe, emissionsarme Ausbringung erlaubt ist.

Die Sperrfrist für Gülle, Jauche, Gärreste aus Biogasanlagen, Geflügelkot, stickstoffhaltige Mineraldünger sowie für Klärschlämme gilt auf Ackerland vom 2. Oktober bis 31. Januar und auf Grünland vom 1. November bis 31. Januar. Der Gesetzgeber hat diese Pause verordnet, da die Vegetation in den Wintermonaten ruht und kaum Nährstoffe aufnimmt.

In der Düngeverordnung ist festgelegt, dass stickstoff- und phosphathaltige Düngemittel – Mineraldünger, Gülle, Jauche, Gärreste, Mist und Kompost – nicht aufgebracht werden dürfen, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist. Die Regelung gilt für Grünland und Ackerland gleichermaßen und soll der Abschwemmungsgefahr bei nachfolgenden Niederschlägen oder einsetzendem Tauwetter vorbeugen.

Für Stallmist und Kompost gilt nur eine verkürzte Sperrfrist vom 1. Dezember bis 15. Januar. Deren Stickstoff ist organisch gebunden und wird erst bei höheren Temperaturen, wenn auch die Natur wieder erwacht, in eine pflanzenverfügbare Form umgewandelt und von der Vegetation aufgenommen.

Grundsätzlich ist die Düngung dem Bedarf der Pflanzen anzupassen. Dazu sind Düngezeitpunkt und Düngermenge so zu wählen, dass die Nährstoffe möglichst vollständig von den Pflanzen aufgenommen werden. Der Boden muss dabei aufnahmefähig sein. Landmaschinen mit Güllefässern können erst auf die Flächen, wenn diese etwas abgetrocknet sind. Dank Reifendruckregelanlagen und Verschlauchungstechnik (Verteilung der Wirtschaftsdünger mittels Schlauch von einem Container am Feldrand aus) ist Düngung mittlerweile auch unter schwierigen Bodenverhältnissen möglich.

Auch bei frühzeitiger Düngung Anfang Februar vor dem Einsetzen der Vegetation besteht auf Grünlandflächen kein nennenswertes Risiko von Stickstoffverlusten. Das liegt bei intakten Flächen an der dichten Grasnarbe und dem Wurzelfilz, in dem Nährstoffe sehr gut gebunden werden. Versuchsergebnisse zeigen zudem, dass in dieser Zeit die Ammoniakverluste geringer sind als bei einer Ausbringung im wärmeren März.

Während auf bestelltem Ackerland – also auf Ackerflächen, auf denen aktuell Kulturpflanzen wachsen – bereits seit dem Jahr 2020 flüssige organische Düngemittel (Gülle, Jauche und Gärreste) nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden durften, gilt die Pflicht nach Ablauf einer fünfjährigen Übergangszeit nun auch für Grünland- und Ackergrasflächen. Sinn der Regelung ist die Verringerung von Ammoniak-Emissionen in die Atmosphäre, die bei breitflächiger Ausbringung von Gülle und Gärresten deutlich höher sind als bei bodennaher Ausbringung mittels Schleppschlauch-, Schleppschuh- und Schlitzverteilern.

Ausnahmen von dieser Pflicht gibt es für stark hängige Flächen, kleine Flächen unter ein Hektar sowie für Kleinbetriebe. Daher wird man auch zukünftig noch dann und wann eine legale Gülle-Breitverteilung beobachten können.

Moin, liebe Leser und Leserinnen der Jade-Weser-Zeitung. Wie Sie bereits bemerkt haben, nutze ich keine Paywall auf dieser Onlinezeitung. Alle Artikel sind für jeden lesbar und sollen es auch bleiben. Deswegen bin ich auf Spenden angewiesen. Und das ist ganz einfach über Paypal geregelt. Sie haben einen oder mehrere Artikel hier auf der Homepage gelesen? Vielleicht haben Sie dann auch ein/zwei Euro für die Jade-Weser-Zeitung übrig. Sie können einfach auf das Paypal-Konto kontakt@jesco-von-moorhausen.de den Betrag überweisen, den Sie sich selbst aussuchen. Was Ihnen unabhängiger Journalismus wert ist, bestimmen Sie ganz alleine. Ich freue mich über jeden Cent. Ansonsten finanzieren wir uns über Werbeanzeigen, Advertorials und PR-Texte. Diesbezüglich dürfen Sie gerne mit mir Kontakt aufnehmen. Bestimmt finden wir eine für Sie kostengünstige und effektive Werbemöglichkeit bei uns. Ihr Jesco von Moorhausen, Redaktionsleitung und Inhaber