Bad Zwischenahn/Westerstede. Am 13. März 2025 um 9 Uhr verhandelt das Schöffengericht des Amtsgerichts Westerstede einen Fall von räuberischem Diebstahl und Bedrohung. Angeklagt ist ein 42-jähriger Mann.

Ihm wird vorgeworfen, am 2. Oktober 2024 in einem REWE-Markt in Bad Zwischenahn eine Flasche Jägermeister in eine Tasche gesteckt und den Kassenbereich passiert zu haben, ohne zu bezahlen. Als er von einer Angestellten angesprochen wurde, soll er sie im Bereich der Kehle gepackt und ein Messer gezogen haben. Obwohl er keine Stichbewegungen ausführte, soll er durch das Zeigen des Messers die umstehenden Personen davon abgehalten haben, ihn am Verlassen des Marktes zu hindern.

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die Vorwürfe zutreffen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung.

Das Schöffengericht hat zehn Zeugen geladen. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

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