Oldenburg. Wie jedes Jahr gilt auch 2025 in Oldenburg während der Karwoche ein Tanzverbot. Vom Gründonnerstag, 17. April, 5 Uhr, bis einschließlich Ostersamstag, 19. April, 24 Uhr, sind öffentliche Tanzveranstaltungen untersagt.

Wo gilt das Tanzverbot?

Das Verbot betrifft Diskotheken, Gaststätten, Kneipen und alle anderen Lokale, deren Angebote über den reinen Schank- und Speisebetrieb hinausgehen. Auch kleine Tanzflächen und Musik von DJs fallen unter das Tanzverbot.

Warum gibt es das Tanzverbot?

Das Tanzverbot hat seine Wurzeln in den christlichen Traditionen Deutschlands. Die Tage vor Ostern gelten als Tage der Trauer, Klage und Besinnung. Ausgelassenes Tanzen widerspricht dem ernsten Charakter dieser Zeit.

Was droht bei Missachtung?

Die Stadt Oldenburg weist darauf hin, dass Verstöße gegen das Tanzverbot mit Bußgeldern geahndet werden können. Im vergangenen Jahr mussten bereits mehrere Tanzveranstaltungen kurzfristig abgesagt werden.

Wann darf wieder getanzt werden?

Ab Ostersonntag, 20. April, 0 Uhr, darf in Oldenburg wieder getanzt werden.

Das Bürger- und Ordnungsamt bittet alle Oldenburgerinnen und Oldenburger, das Tanzverbot zu respektieren und Verständnis für die gesetzliche Regelung zu zeigen.

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