Wilhelmshaven. Zu einem hochgefährlichen Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften kam es am Donnerstagabend, dem 09. Oktober 2025, in der Wilhelmshavener Innenstadt. Polizeibeamte kontrollierten gegen 20:34 Uhr in der Bismarckstraße (Höhe Kieler Straße) einen Pkw, dessen Besatzung die zulässige Personenzahl bei Weitem überschritt.

In dem Fahrzeug, das lediglich über vier zugelassene Sitzplätze verfügte, befanden sich insgesamt acht Personen: drei Erwachsene und fünf Kinder.

🚨 Keine Person ordnungsgemäß gesichert

Besonders alarmierend: Keine der acht Personen im Fahrzeug war ordnungsgemäß gesichert. Gegen die Fahrzeugführerin wurde umgehend ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Für den festgestellten Verstoß drohen der Fahrerin nun ein empfindliches Bußgeld und Punkte im Fahreignungsregister.

📢 Polizei mahnt: Sicherheit von Kindern geht vor

Die Polizei nutzt diesen Vorfall, um erneut eindringlich auf die Bedeutung der richtigen Sicherung von Mitfahrenden – insbesondere von Kindern – hinzuweisen.

Kinder sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Sie müssen entsprechend ihrer Körpergröße und ihres Gewichts in zugelassenen Kinderrückhalteeinrichtungen gesichert werden (§ 21 StVO). Eine ungesicherte oder fehlerhafte Sicherung kann bei einem Unfall schwerste oder tödliche Verletzungen zur Folge haben.

Tipps der Polizei zur Personenbeförderung:

  • Sitzpflicht: Jedes Kind braucht einen passenden Sitzplatz mit Gurt oder Kindersitz.
  • Personenzahl: Befördern Sie niemals mehr Personen, als zugelassene Sitzplätze vorhanden sind.
  • Priorität: Sicherheit geht immer vor – auch bei kurzen Fahrten.