Varel. Aktuelle Hinweise besorgter Eltern sowie Lehrer, die über die Kinder von Drogenverkäufen auf den Schulhöfen gehört haben, aber keine aussagekräftigen Aussagen machen konnten, nahm das Lothar-Meyer-Gymnasium und der Präventionsbeauftragte des Polizeikommissariates Eugen Schnettler zum Anlass, dort im Bereich einer Drogenkontrolle tätig zu werden.
Ein Handeln war erforderlich“, darüber waren sich die Schulleitung des Lothar-Meyer-Gymnasium Varel und der Präventionsbeauftragte einig. Alle Schülerinnen und Schüler, deren Eltern sowie die Lehrerinnen und Lehrer haben das Recht auf eine Schule, die frei ist von Drogen und Drogenkonsum. Die Hinweise in der Schule ließen aber ein anderes Bild vermuten.
Gemäß dem Niedersächsischen Schulgesetz hat die Schulleitung einer jeden Schule die Pflicht für die Ordnung innerhalb der Schule zu sorgen. Zudem ist sie mit der Fürsorge gegenüber Schülerinnen und Schülern beauftragt. Die Schulleitung des Lothar-Meyer-Gymnasium Varel, welche das Hausrecht ausübt, nimmt diese Verpflichtung ernst und wahr. Fest steht, dass Betäubungsmittelkonsum, gegebenenfalls auch Handel, diese Ordnung erheblich gefährdet. Dieses Problem dürfte nach polizeilichen Erkenntnissen auch andere Schulen betreffen.
„Aus diesem Grunde wurde seitens der Schulleitung die Polizei zwecks Unterstützung durch Amts- und Vollzugshilfe angefordert“, so die Schulleitung weiter. Zum Einsatz kam am heutigen Mittwoch, 28. Februar 2024, die dreijährige Labradorhündin „Peggy“, ein speziell für diese Anlässe ausgebildeter Rauschgiftspürhund (RSH) der Polizeidirektion Oldenburg und nicht ein Polizeihund im klassischen Sinn. Peggy kommt dabei komplett ohne Schutzhund Ausbildung aus und wurde gerade aufgrund ihres friedfertigen, ausgeglichenen und zutraulichen Wesens für derartige polizeiliche Einsätze und als Hilfsmittel zur Absuche/Durchsuchung von Objekten und Gegenständen, sowie der kontaktlosen Suche an Personen ausgebildet.
Der Diensthundeführer mit Begleiter/-in sowie eine große Anzahl von Polizeibeamten des Polizeikommissariates Varel suchten in enger Absprache mit der Schulleitung stichprobenartig Klassenräume der verschiedenen Fachbereiche auf. Dort wurde die Rauschgiftspürhündin an den auf ihren Plätzen sitzenden Schülerinnen und Schülern vorbeigeführt.
Der Präventionseinsatz erfolgte auf Grund des Hausrechts sowie des § 11 Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsgesetz (NPOG). Der präventive Grundgedanke, dass Schule eben nicht als rechtsfreier Raum betrachtet werden kann, führte heute nicht zum Auffinden von Betäubungsmitteln.
„Insgesamt sind wir mit dem Verlauf und dem Ergebnis sehr zufrieden, beschreibt Eugen Schnettler. „Der Konsum und das Mitbringen von Drogen wird in der Schule nicht akzeptiert“, betont er weiterhin. Und so wird von Seiten der Schule und des Präventionsbeauftragten dieser Einsatz und sein Ergebnis mit den Schülerinnen und Schülern sowie mit den Eltern durch einen Elternbrief nachbereitet.