Niedersachsen. Im Jahr 2023 haben die niedersächsischen Staats- und Amtsanwaltschaften insgesamt 560.279 Ermittlungsverfahren abgeschlossen. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, entspricht dies einem Anstieg von 38.127 bzw. 7,3% gegenüber 2022. In Zuständigkeit der niedersächsischen Staatsanwaltschaften wurden insgesamt 326.939 bzw. 8,3% mehr Ermittlungsverfahren erledigt. Bei den niedersächsischen Amtsanwaltschaften hingegen konnten 233.340 bzw. 5,8% mehr Verfahren beendet werden.
Bei den im Jahr 2023 erledigten Verfahren betrug die Verfahrensdauer vom Tag des Eingangs der Sache bei der Staatsanwaltschaft bis zur Erledigung durch die Staatsanwaltschaft, ebenso wie im Vorjahr, durchschnittlich 1,6 Monate. In 62,6% (350.739 Verfahren) betrug die Verfahrensdauer maximal einen Monat (2022: 63,2%).
Die im Jahr 2023 erledigten Ermittlungsverfahren bei den Staats- und Amtsanwaltschaften wurden in 81,3% von Polizeidienststellen eingeleitet, weitere 16,6% von Staatsanwaltschaften und 1,5% von Steuer- bzw. Zollfahndungsstellen. Die verbleibenden 0,6% wurden von Verwaltungsbehörden veranlasst.
Die zu Jahresbeginn 2023 bei den Staats- und Amtsanwaltschaften noch anhängigen 66.868 Ermittlungsverfahren betrafen in 70,7% die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften und in 29,3% die Zuständigkeit der Amtsanwaltschaften. Sowohl für die Staatsanwaltschaften (+4.034 Verfahren) als auch für die Amtsanwaltschaften (+1.013 Verfahren) erhöhte sich die Anzahl anhängiger Ermittlungsverfahren gegenüber dem Jahresbeginn 2022.
Die Staats- und Amtsanwaltschaften verzeichneten im Jahr 2023 insgesamt 567.238 neue Ermittlungsverfahren und somit 40.022 bzw. 7,6% mehr als 2022. In 6.648 Verfahren (1,2%) handelte es sich dabei um Ermittlungsverfahren nach Jugendschutzsachen. Unter den neuen Ermittlungsverfahren ohne Jugendschutzsachen hatten Verfahren wegen Betrug und Untreue (18,3% bzw. 102.727 Verfahren) sowie Verfahren wegen sonstiger Verkehrsstraftaten (15,6% bzw. 87.599 Verfahren) jeweils einen großen Anteil.
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