Oldenburg/Delmenhorst. Am Landgericht Oldenburg wird nun an zwölf Terminen ein Tötungsversuch aus dem Januar 2022 neu aufgerollt. Der 34-jährige Angeklagte soll in Delmenhorst mit Tötungsabsicht auf seine von ihm getrenntlebende Ehefrau geschossen haben. Nach dem Anklagevorwurf verfehlte das abgefeuerte Projektil lediglich aufgrund eines technischen Defektes am Abzug die Frau jedoch, woraufhin der Angeklagte mit seiner Waffe wuchtig auf ihren Kopf einschlug. Er soll dabei heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt haben. Von weiteren Schlägen habe er schließlich von hinzutretenden Nachbarn abgehalten werden können.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Das Verfahren war bereits einmal vor einer anderen Kammer des Landgerichts verhandelt und der Angeklagte am 27.10.2022 wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden.

Auf die gegen diese Verurteilung eingelegte Revision des Angeklagten hob der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 30.04.2024, Az. 3 StR 90/23, das Urteil mit sämtlichen Feststellungen auf und verwies die Sache zu neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des Landgerichts zurück.